Fernpilotenzeugnis A2 erhalten
Nachdem nur noch bis Jahresende der Kenntnisnachweis nach § 21a Abs. 4 Satz3 Nr. 2 gültig ist, haben wir nun das Fernpilotenzeugnis für die Kategorie A1/A3 und auch die Kategorie A2 bestanden und erhalten. Dies ist wichtig da die Aufstiegsgenehmigung mit den Drohnen neu geregelt wurde und nun eine EU weite Gültigkeit hat.