Barrierefreiheit für Webseiten: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Juni 2025
Die digitale Welt soll für alle Menschen zugänglich sein – und genau das ist das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das ab 28. Juni 2025 für viele Unternehmen verpflichtend wird. Doch was bedeutet das für Webseitenbetreiber, und welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Dazu gehört unter anderem die Barrierefreiheit von Websites.
Welche Anforderungen muss eine Website erfüllen?
Damit eine Website als barrierefrei gilt, muss sie den internationalen WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen. Dazu gehören unter anderem:
✅ Texte und Inhalte verständlich gestalten – Vermeidung von komplizierten Formulierungen, klare Struktur mit Überschriften
✅ Alternativtexte für Bilder – Damit Screenreader Bilder für blinde oder sehbehinderte Nutzer beschreiben können
✅ Klare Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen – Wichtig für Menschen mit Sehschwäche
✅ Tastatur-Navigation ermöglichen – Die Seite muss auch ohne Maus bedienbar sein
✅ Untertitel für Videos – Damit gehörlose oder schwerhörige Menschen die Inhalte verstehen können
✅ Formulare und interaktive Elemente zugänglich machen – Labels und Hilfstexte sollten für Screenreader optimiert sein
Wie kann ich testen, ob meine Website barrierefrei ist?
Wer selbst prüfen möchte, ob seine Website barrierefrei ist, kann folgende einfache Tests durchführen:
- Kontrast-Check: Ist der Text auch für Menschen mit Sehschwäche gut lesbar? (Tools wie „WebAIM Contrast Checker“ helfen hierbei.)
- Tastatur-Test: Kann die Website nur mit der Tab-Taste bedient werden?
- Screenreader-Check: Wird der Inhalt sinnvoll vorgelesen? (Kostenlose Tools wie NVDA oder VoiceOver helfen hierbei.)
- Alternative Texte: Sind alle Bilder und Buttons mit passenden Alternativtexten versehen?
Fazit: Jetzt handeln und die eigene Website optimieren
Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen Pflicht – aber auch darüber hinaus bietet sie Vorteile: Eine bessere Nutzererfahrung, höhere Reichweite und oft auch ein positives Ranking bei Google.
Neu oder überarbeiten lassen?
Wenn Sie interessiert an einer Neugestaltung ihrer Website sind, schauen Sie doch gerne bei unserer Seite „Website erstellen lassen“ vorbei. Wenn die Grundvoraussetzungen allerdings erfüllt sind, können Sie vielleicht eine „Website überarbeiten lassen„. Dies kann sogar kosten reduzieren und vielleicht vollkommen ausreichen.