Nachdem nur noch bis Jahresende der Kenntnisnachweis nach § 21a Abs. 4 Satz3 Nr. 2 gültig ist, haben wir nun das Fernpilotenzeugnis für die Kategorie A1/A3 und auch die Kategorie A2 bestanden und erhalten. Dies ist wichtig da die Aufstiegsgenehmigung mit den Drohnen neu geregelt wurde und nun eine EU weite Gültigkeit hat. Wenn Sie sich für unsere Luftaufnahmen interessieren, finden Sie hier einen Überblick über unsere Kameradrohnen die wir als Dienstleister für Produktionen anbieten.
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